Amnesty-Protest gegen die Todesstrafe vor der Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien in Den Haag in den Niederlanden (8. April 2025)

Veröffentlichung von Amnesty International

Berichtszeitraum: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025

Im Jahr 2025 wurden in Saudi-Arabien so viele Hinrichtungen dokumentiert wie nie zuvor. Sie erfolgten für eine Vielzahl von Straftaten, darunter auch für Drogendelikte, an denen häufig ausländische Staatsangehörige beteiligt waren. Mindestens zwei Männer wurden für Straftaten hingerichtet, bei deren mutmaßlicher Begehung sie noch minderjährig waren. Zahlreiche Personen, die wegen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung festgenommen worden waren, kamen frei, doch schränkten die Behörden die Rechte auf Meinungsund Vereinigungsfreiheit auch weiterhin stark ein. Regierungskritiker*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen waren mit langen Haftstrafen, grob unfairen Gerichtsverfahren und willkürlichen Reiseverboten konfrontiert. Auch viele freigelassene Gefangene unterlagen langjährigen Reiseverboten. Arbeitsmigrant*innen, darunter auch Hausangestellte, unterlagen weiterhin dem Sponsorensystem (Kafala) und waren nach wie vor Misshandlungen, Ausbeutung und Massenabschiebungen ausgesetzt. Frauen und Mädchen wurden auch 2025 durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Saudi-Arabien ergriff keine angemessenen Maßnahmen zur Erfüllung des Rechts auf eine gesunde Umwelt.

Die saudischen Behörden bewarben 2025 weiterhin ihr Vorzeigeprojekt “Vision 2030”, dessen erklärtes Ziel die Diversifizierung der Wirtschaft, die Förderung einer “dynamischen” Gesellschaft und die Positionierung des Königreichs als globale Führungsmacht war. Saudi-Arabien investierte in Kulturund Unterhaltungsveranstaltungen und bereitete sich auf die Ausrichtung der Expo 2030 und der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2034 vor.

Im Rahmen einer laufenden Kampagne zur Drogenbekämpfung gaben das Innenministerium und die daran angegliederte Generaldirektion für Drogenbekämpfung regelmäßig Drogenfunde bekannt.

Im Januar 2025 verkündete die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation Interpol Pläne zur Eröffnung eines Regionalbüros in Saudi-Arabien, was von zivilgesellschaftlichen Organisationen mit menschenrechtlichen Bedenken quittiert wurde.

Saudi-Arabien spielte regional und international auch 2025 eine wichtige Rolle und war im Laufe des Jahres Gastgeber hochrangiger diplomatischer Treffen, darunter Gespräche zwischen den USA und Russland zum Krieg in der Ukraine. Im Mai 2025 gab Kronprinz Mohammed bin Salman bekannt, dass das Land Verträge im Wert von mehr als 300 Mrd. US-Dollar (etwa 258 Mrd. Euro) mit den USA abgeschlossen habe, darunter ein Waffenpaket im Wert von 142 Mrd. US-Dollar (etwa 122 Mrd. Euro).

Im Jahr 2025 wurden in Saudi-Arabien so viele Hinrichtungen dokumentiert wie nie zuvor. Die Hingerichteten waren wegen einer Vielzahl von Straftaten zum Tode verurteilt worden, insbesondere Drogendelikten und “terrorismusbezogenen” Straftaten.

Wie schon in den Vorjahren waren auch 2025 die meisten Personen, die wegen Drogendelikten exekutiert wurden, ausländische Staatsangehörige, vor allem Menschen aus Somalia, Äthiopien, Ägypten und Afghanistan. Ausländische Todeskandidat*innen waren schweren Verfahrensverstößen ausgesetzt, u. a. hatten sie keinen ausreichenden Zugang zu rechtlichem und konsularischem Beistand sowie wirksamer Verdolmetschung. Einige wurden in der Untersuchungshaft gefoltert oder anderweitig misshandelt, um “Geständnisse” zu erzwingen.

Die Gerichte verhängten weiterhin Todesurteile für Ta’zir-Delikte – Ermessensdelikte, für die gesetzlich keine bestimmte Strafe vorgeschrieben ist. Dies widersprach offiziellen Behauptungen, nach denen die Anwendung der Todesstrafe auf Ermessensdelikte eingeschränkt wurde. Hinrichtungen wegen Ta’zir-Delikten machten mindestens 47,5 Prozent aller gemeldeten Hinrichtungen zwischen Januar 2014 und Juni 2025 aus. Am 16. Dezember 2025 exekutierten die Behörden den ägyptischen Fischer Essam Ahmed. Er war in einem grob unfairen Verfahren wegen gewaltfreier Drogendelikte zum Tode verurteilt worden, obwohl der Richter bei der Wahl des Strafmaßes Ermessensfreiheit hatte. Viele weitere Personen waren Ende 2025 ebenfalls unmittelbar in Gefahr, wegen gewaltfreier Drogendelikte hingerichtet zu werden.

Angehörige der schiitischen Minderheit werden in Saudi-Arabien seit Langem diskriminiert und wegen friedlicher Meinungsäußerungen des “Terrorismus” beschuldigt. Die Behörden ließen auch 2025 eine alarmierend hohe Zahl von Schiit*innen hinrichten, darunter u. a. Personen, die sich an regierungskritischen Aktionen in der Ostprovinz beteiligt hatten. Obwohl Schiit*innen nur etwa zehn bis zwölf Prozent der Bevölkerung ausmachten, entfielen auf sie rund 42 Prozent aller Hinrichtungen, die wegen terrorismusbezogener Straftaten zwischen Januar 2014 und Juni 2025 vollzogen wurden.

Die Behörden richteten zwei Männer wegen Verbrechen hin, die diese begangen haben sollen, als sie noch unter 18 Jahre alt waren. Die Hinrichtung von Jalal Labbad erfolgte am 21. August 2025, die von Abdullah al-Derazi am 20. Oktober 2025. Das Sonderstrafgericht (Specialized Criminal Court – SCC) bestätigte außerdem die Todesurteile gegen Yusuf al-Manasif, Jawad Qureiris und Hassan al-Faraj für Verbrechen, die sie als Minderjährige begangen haben sollen. Auch andere Personen, die zum Tatzeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Verbrechen unter 18 Jahre alt waren, befanden sich Ende 2025 noch im Todestrakt. Einigen drohte unmittelbar die Hinrichtung.

Kritiker*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen erhielten auch 2025 unfaire Verfahren, lange Haftstrafen und Reiseverbote.

Im Februar 2025 räumten Vertreter*innen der Vereinten Nationen (UN) ein, dass die UN die Aufzeichnung einer Podiumsdiskussion mit Menschenrechtsorganisationen auf dem Internet Governance Forum in der Hauptstadt Riad nachbearbeitet hatte, um die Kritik einer Menschenrechtsverteidigerin zu zensieren. Dies war aufgrund einer Beschwerde der saudischen Regierung erfolgt.

Im April 2025 gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie damit begonnen habe, auf Grundlage des Gesetzes gegen Cyberkriminalität und des Gesetzes zur Betrugsbekämpfung rechtliche Schritte gegen alle Personen einzuleiten, die “dem Ruf des Tourismus schaden”.

Auch 2025 unterlagen viele freigelassene Gefangene langjährigen Reiseverboten und Maßnahmen zur Einschränkung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit. Dazu gehörte auch Abdulaziz al-Shubaily, Gründungsmitglied der mittlerweile aufgelösten saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte (ACPRA). Er wurde im Juli 2025 nach acht Jahren Gefängnis freigelassen, jedoch mit einem achtjährigen Reiseverbot sowie der Auflage belegt, acht Jahre lang keine Beiträge in den Sozialen Medien zu veröffentlichen. Auch der Menschenrechtsverteidiger und ACPRA-Mitbegründer Mohammad al-Qahtani wurde im Januar 2025 nach zwölf Jahren Haft freigelassen, aber mit einem zehnjährigen Reiseverbot belegt. Er kann deshalb nicht zu seiner Familie reisen, die im Ausland lebt.

Die Frauenrechtsaktivistinnen Loujain al-Hathloul und Maryam al-Otaibi, die beide in der Vergangenheit wegen ihres menschenrechtlichen Engagements inhaftiert waren, unterlagen weiterhin einem Reiseverbot.

Fast alle Menschenrechtsverteidiger*innen, die 2025 vor das Sonderstrafgericht SCC oder andere Gerichte gestellt wurden, erhielten nach grob unfairen Verfahren harte Strafen. Das SCC war nach wie vor dafür berüchtigt, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren zu untergraben.

Am 12. Mai 2025 verurteilte das SCC den Briten Ahmed al-Doush zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe, die im Rechtsmittelverfahren auf acht Jahre reduziert wurde. In seinen Verhören wurde er vorrangig zu seinen Social-Media-Beiträgen und seinen vermeintlichen Verbindungen zu einem saudischen Kritiker im Exil befragt. Die Behörden ließen weder seiner Familie noch Angehörigen des britischen Konsulats die Gerichtsunterlagen zukommen, sodass ihnen z. B. nicht bekannt war, wie die offizielle Anklage gegen ihn lautete und auf welcher Grundlage er verurteilt wurde.

In Saudi-Arabien lebten 2025 mehr als 13 Mio. Arbeitsmigrant*innen, darunter fast 4 Mio. Hausangestellte aus Afrika und Asien. Arbeitsmigrant*innen unterlagen auch weiterhin dem Sponsorensystem (Kafala), weshalb sie nur eingeschränkt ihren Job wechseln oder das Land verlassen konnten. Dadurch waren sie einem hohen Risiko der Ausbeutung ausgesetzt. Trotz einiger begrenzter Reformen waren arbeitsrechtliche Verstöße weit verbreitet. Arbeitsmigrant*innen waren Lohndiebstahl, gefährlichen Arbeitsbedingungen, rassistischer Diskriminierung und unzulänglichen Lebensbedingungen ausgesetzt.

Recherchen von Amnesty International zeigten, dass Migrant*innen, die am Bau des im Januar 2025 eingeweihten neuen U-Bahn-Systems in Riad beteiligt waren, nicht ausreichend durch die Regierung geschützt wurden und ein Jahrzehnt lang Ausbeutung ausgesetzt waren. Viele zahlten überhöhte Vermittlungsgebühren, um sich einen Arbeitsplatz bei dem Projekt zu sichern, und nahmen dann lange Arbeitszeiten in der sengenden Sommerhitze für niedrige und diskriminierende Löhne in Kauf.

Hunderte Arbeitsmigrant*innen, die an öffentlichkeitswirksamen Projekten arbeiteten, erhielten monatelang – in einigen Fällen fast ein Jahr lang – keinen Lohn. Ohne angemessenen sozialen Schutz waren sie auf sich allein gestellt und konnten nicht einmal ihre grundlegenden Bedürfnisse decken, z. B. Lebensmittel kaufen. Manche protestierten oder machten in den Sozialen Medien auf ihre Notlage aufmerksam. Die Regierung griff nicht wirksam ein, um zeitnah Abhilfe zu schaffen. Im September 2025 wurden laut Angaben einer Gewerkschaft gar elf Arbeiter, die protestiert hatten, für etwa 48 Stunden inhaftiert.

Die Tatsache, dass das Arbeitsgesetz nach wie vor nicht für Hausangestellte galt, wurde von ausbeuterischen Arbeitgeber*innen ausgenutzt. Diese genossen infolge der unzureichenden Durchsetzung von Schutzmaßnahmen durch die Regierung weitgehende Straffreiheit. Kenianische Frauen, die als Hausangestellte beschäftigt waren, berichteten von extrem harten und missbräuchlichen Arbeitsbedingungen, die häufig Zwangsarbeit und Menschenhandel gleichkamen. Dazu zählten unterlassene Lohnzahlungen, extrem lange Arbeitszeiten sowie körperliche Misshandlung und sexueller Missbrauch, oft gestützt durch systemischen Rassismus.

Im Mai 2025 kündigte das Arbeitsministerium eine sechsmonatige Übergangsfrist an, um den Status von Hausangestellten zu regeln, die wegen “unerlaubten Verlassens des Arbeitsplatzes” angezeigt worden waren. Im November wurde diese Frist um weitere sechs Monate verlängert. Ein Programm zur Lohnabsicherung, das zuvor auf Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft beschränkt war, wurde im Mai 2025 auf Hausangestellte ausgeweitet. Sie sollten nun auf elektronischem Wege bezahlt werden. Diese Verpflichtung wurde phasenweise eingeführt und sollte ab 1. Januar 2026 für alle Arbeitgeber*innen von Hausangestellten gelten.

Nach einer öffentlichen Konsultation bestätigte das Arbeitsministerium 2025 eine bereits 2023 angekündigte Entscheidung, dass zahlreiche Strafen für Verstöße gegen das Arbeitsrecht abgemildert würden, die in einem Strafkatalog von 2021 enthalten waren. Vorgesehen war u. a. eine Senkung des Bußgelds für Arbeitgeber*innen, die die Reisepässe von Arbeiter*innen einziehen, die wöchentlichen Ruhetage verweigern oder gegen das mittägliche Arbeitsverbot im Sommer verstoßen. Im Rahmen der Überarbeitung wurden allerdings auch neue Strafen für Verstöße gegen jene Arbeiter*innen eingeführt, die nicht von dem Schutz des Arbeitsgesetzes profitieren, wie z. B. Arbeitnehmer*innen im Seeverkehr, in der Landwirtschaft und im häuslichen Bereich.

Im Juni 2025 reichte der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) unter der Leitung des IGB Afrika eine Beschwerde bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein. Darin wurde ein Muster von Zwangsarbeit, Lohndiebstahl, körperlicher Misshandlung und sexuellem Missbrauch sowie systemischem Rassismus dokumentiert, von dem insbesondere – wenn auch nicht ausschließlich – afrikanische Arbeitsmigrant*innen betroffen waren.

An dem Tag, an dem der IGB seine Beschwerde einreichte, kündigte die ILO die dritte Phase ihres Kooperationsabkommens mit Saudi-Arabien an. Darin geht es neben anderen Aspekten vor allem um faire Anwerbungsprozesse und Arbeitsmobilität für Arbeitsmigrant*innen, den Schutz von Hausangestellten und den Zugang zur Justiz.

Das gesetzliche System der männlichen Vormundschaft, das sich auf zahlreiche Lebensbereiche von Frauen auswirkte, blieb auch 2025 in Kraft. Frauen und Mädchen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Fast drei Jahre nach der Verabschiedung des Personenstandsgesetzes am 8. März 2022 wurden am 21. Februar 2025 die Durchführungsbestimmungen zum Personenstandsgesetz im Amtsblatt veröffentlicht. Ungeachtet einiger positiver Reformen wie der Festlegung eines Mindestalters für die Eheschließung sorgte das Gesetz in den meisten Bereichen des Familienlebens, darunter den Bereichen Ehe, Scheidung, Sorgerecht und Erbschaft, für eine Festschreibung der geschlechtsspezifischen Diskriminierung.

Saudi-Arabien gehörte auch 2025 zu den zehn Ländern mit den höchsten Pro-Kopf-Kohlenstoffemissionen weltweit. Die Firma Saudi Aramco, die mehrheitlich im Staatsbesitz ist, blieb unter den Unternehmen der weltweit größte Emittent von Treibhausgasen. Der Unternehmenschef erklärte im Oktober 2025, dass der weltweite, durch Elektrofahrzeuge und KI-Rechenzentren verursachte Anstieg des Strombedarfs durch fossile Brennstoffe und nicht durch erneuerbare Energien gedeckt würde und dass Kohlenwasserstoffe “das Rückgrat der globalen Energieversorgung bleiben” würden. Die Regierung legte keine Pläne zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen vor.

Am 10. September 2025 ratifizierte Saudi-Arabien die Kigali-Änderung des Montreal-Protokolls und verpflichtete sich damit, die Produktion von Fluorkohlenwasserstoffen, einem starken Treibhausgas, bis 2028 auszusetzen und den Verbrauch bis 2047 um 85 Prozent zu senken.

Saudi Arabia: Deplorable execution exposes broken promise to halt death penalty for juveniles, 22 August

Der Amnesty International Report 2025/26

Hier findest du die Regionalkapitel und ausgewählte Länderkapitel unseres Jahresberichts zur weltweiten Lage der Menschenrechte im Jahr 2025.

Saudi-Arabien Amnesty Report Frauen Justiz Meinungsfreiheit Menschenrechtsverteidiger*innen Migration Todesstrafe Teile diesen Beitrag

Amtliche Bezeichnung Königreich Saudi-Arabien

AktuellTürkei17.09.2026 Türkei: Zahlreiche Festnahmen und Razzien gegen LGBTI+ und ihre Unterstützer*innen

Seit dem 12. September gehen die türkischen Behörden verstärkt gegen LGBTI-Organisationen und Aktivist*innen vor.

AktuellErfolgSomalia21.08.2026 Somalia: Aktivistin Sadia Moalim Ali ist wieder frei – nach 123 Tagen in Haft

Sadia Moalim Ali hatte auf Social Media und bei friedlichen Protesten auf gesellschaftliche Missstände in Somalia aufmerksam gemacht.

PressemitteilungPalästina Gaza: Hamas muss außergerichtliche Hinrichtungen beenden und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen

Die Tötungen, Menschenrechtsverstöße und Gräueltaten der Hamas müssen ein Ende haben.

AktuellPalästina21.08.2026 Gaza: Hamas muss willkürliche Hinrichtungen sofort stoppen

Im Gazastreifen lässt die bewaffnete Gruppe Hamas Menschen willkürlich und ohne Gerichtsverfahren hinrichten.

PressemitteilungItalien20.08.2026 Italien: Abschiebezentren in Albanien sind menschenrechtswidrig und Gefahr für Betroffene

Die italienische Regierung entzieht sich mit Abschiebezentren in Albanien ihrer Verantwortung für die Menschenrechte.

AktuellTürkei13.08.2026 Aktivistin Şebnem Korur Fincancı: Ein Brief kann die Welt verändern

In diesem Text beschreibt die türkische Menschenrechtsverteidigerin, wie wichtig die Solidarität der Amnesty-Unterstützer*innen für sie ist.

PressemitteilungAfghanistan13.08.2026 Fünf Jahre Taliban-Herrschaft: Bundesregierung muss Aufnahmezusagen umsetzen und Abschiebungen beenden

Seit der Machtergreifung der Taliban am 15. August 2021 hat sich die Menschenrechtslage in Afghanistan dramatisch verschlechtert.

AktuellErfolgLibanon11.08.2026 Libanon: Abschaffung der Todesstrafe ist ein Sieg für die Menschenrechte

Es ist ein historischer Schritt: Als erstes Land im Nahen Osten hat der Libanon die Todesstrafe abgeschafft,

AktuellIran30.07.2026 Iran: Zahl der Hinrichtungen von Protestierenden steigt drastisch

In Iran setzen die Behörden die Todesstrafe zunehmend als Mittel gegen die Protestbewegung ein.

Source: https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/saudi-arabien-2025